FAQ (Frag allen Quatsch)

Staplerschein – FAQ für Fahrer

Ab wann darf ich selbstständig Stapler fahren?

In der Regel: mindestens 18 Jahre, Befähigung nachgewiesen und schriftlich beauftragt im Betrieb. medien.bgetem.de+1

Reicht der Staplerschein allein?

Nein. Der Nachweis ist die Basis – im Betrieb brauchst du zusätzlich Einweisung/Unterweisung und die schriftliche Beauftragung.

Muss ich jährlich zur Unterweisung?

Unterweisung muss vor Aufnahme und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Darf ich mit 16/17 Stapler fahren?

Nicht selbstständig. Unter 18 geht das nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht nach betrieblicher Regelung.

Wenn ich den Betrieb wechsle – gilt die Beauftragung weiter?

Die Beauftragung ist betriebsbezogen und nicht auf andere Betriebe übertragbar.

Muss ich für Schubmast/Schmalgang extra geschult werden?

Häufig ja: Wenn es ein anderer Gerätetyp ist, ist eine Zusatzqualifizierung vorgesehen (Stufe 2).