Staplerschein – FAQ für Fahrer
Ab wann darf ich selbstständig Stapler fahren?
In der Regel: mindestens 18 Jahre, Befähigung nachgewiesen und schriftlich beauftragt im Betrieb. medien.bgetem.de+1
Reicht der Staplerschein allein?
Nein. Der Nachweis ist die Basis – im Betrieb brauchst du zusätzlich Einweisung/Unterweisung und die schriftliche Beauftragung.
Muss ich jährlich zur Unterweisung?
Unterweisung muss vor Aufnahme und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Darf ich mit 16/17 Stapler fahren?
Nicht selbstständig. Unter 18 geht das nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht nach betrieblicher Regelung.
Wenn ich den Betrieb wechsle – gilt die Beauftragung weiter?
Die Beauftragung ist betriebsbezogen und nicht auf andere Betriebe übertragbar.
Muss ich für Schubmast/Schmalgang extra geschult werden?
Häufig ja: Wenn es ein anderer Gerätetyp ist, ist eine Zusatzqualifizierung vorgesehen (Stufe 2).
